Das oberste Entscheidungsgremium von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat bereits im September 2019 beschlossen, dass Bluttests vor der Geburt auf Chromosomenstörungen (Trisomien 13, 18 und 21) des Kindes künftig von der gesetzlichen Krankenkasse unter folgenden Voraussetzungen bezahlt werden:
- "In begründeten Einzelfällen"
- bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken.
- Verbunden wird die Kostenübernahme mit ärztlicher Beratung und weiterführenden Informationen.
Die Regelung ist zum Juli 2022 in Kraft getreten. Mit einem nicht invasiven Pränataltest (NIPT) lässt sich kindliches Erbgut (die DNA) aus der Plazenta (Mutterkuchen) untersuchen.
Der NIPT gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Er wird nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn Sie und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gemeinsam entschieden haben, dass der Test für Sie sinnvoll ist. Das hängt vor allem von Ihrer persönlichen Situation ab.
Bei Fragen sprechen Sie uns an!
Ihre Gynäkologisches Praxisteam
Download der Patienteninformation zum NIPT.